Tauglichkeitsstrauß am Weihnachtsbaum

Mit der deutschen Reichsgründung 1871 wurde die allgemeine Wehrpflicht in der Reichsverfassung verankert. Jeder männliche Deutscher musste ab seinem 20. Lebensjahr, soweit er als tauglich eingestuft wurde, sieben Jahre lang beim Militär (erst als aktiver Soldat, dann als Reservist und später, wenn er älter geworden war, bei der Landwehr) für seinen Dienst zur Verfügung stehen. 

Die Rekruten, die für das Militär gemustert wurden, bekamen bis ins Dritte Reich hinein als Geschenk und zur Erinnerung einen Tauglichkeitsstrauß, der auch Rekrutenstrauß genannt wurde.

Diese Sträuße waren in der Kaiserzeit oftmals verziert mit dem Porträt des Herrschers, in dessen Armee der Rekrut seinen Dienst leisten sollte. Hergestellt wurden solche Erinnerungsstücke von Firmen, die vornehmlich Kostüme, Karnevals- oder Balldekorationen fabrizierten.

Einige der Soldaten waren stolz auf diese Sträuße und so ist es nicht verwunderlich, dass diese speziellen militärischen Erinnerungsstücke ihren Weg auch an den Weihnachtsbaum gefunden haben.

 

In den 1930er-Jahren wurden solche Tauglichkeitssträuße unter anderem von der Firma Eilers & Mey in Manebach (Thüringen) gefertigt. Eilers & Mey war unter anderem bekannt für seine Masken, Papierlaternen, Fest- und Karnevalsdekorationen.